14. Mai 2021 | Politik

Andreas Popp: Das Grundgesetz eine Religion? Eine erschütternde Analyse

Diese Ausgabe erläutert, warum Menschenrechte und Menschenwürde nicht verbindlich einklagbar sind.

Die hoch gepriesene Wertschätzung des Menschen im Artikel 1 des Grundgesetzes werden mit einem ewigen Absolutheitsanspruch fixiert. Die „Würde“ ist jedoch ein variabel interpretierbares Gut und die Menschenrechte als alleinstehender Begriff eine hohle Floskel.

Dieses Video beschäftigt sich dem Thema Grundrechte und stellt dabei schon im Artikel 1 erstaunliche, wenn nicht erschreckende Zusammenhänge fest.

Wird mit der sogenannten Deutschen Verfassung eine Religion begründet?

Links Quellen zum Video zum GG:
https://www.rodorf.de/04_staatsr/gr_02.htm Menschenwürde und Grundrechtsbindung
https://www.bosch-stiftung.de/de/news/was-bedeutet-wuerde-eigentlich Menschenwürde
http://www.hansschauer.de/html/dir3/ch09s07.html Über Herkunft und Bedeutung von „Würde“-Wörtern
https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte
https://www.voelkermordkonvention.de/
https://www.tagesspiegel.de/politik/us-gegenschlag-das-wort-kreuzzug-macht-die-tuerken-misstrauisch/257038.html
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2007.306.01.0001.01.DEU&toc=OJ%3AC%3A2007%3A306%3ATOC Entfernung des Gottesbezugs aus dem Vertrag von Lissabon
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/das-europalexikon/177022/gottesbezug-in-der-eu-verfassung Gottesbezug (in der EU-Verfassung)
https://www.youtube.com/watch?v=I6IasTLMwo8 Der Teufel steckt im Grundgesetz